AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen der H3I Medien- und Installationstechnik GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der hifi3000 GmbH (hifi3000) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Fernmündliche Aufträge werden nach schriftlicher Auftragsbestätigung wirksam. Die Zustimmung zu diesen AGB gilt dann als erteilt, wenn der Kunde diesen nicht unverzüglich nach ihrer Übermittlung schriftlich widersprochen hat.
§ 2 Vertragsinhalt
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angaben sind unverbindlich. An individuelle Angebote ist die hifi3000 15 Kalendertage ab Erstellung gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Änderungen behält sich die hifi3000 ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus dem Auftrag/Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die Preise Nettopreise (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) ab der Verkaufsstelle. Zahlungsmittel – außer Bargeld – werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Rechnungen sind sofort bei erbrachter Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. Ist der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die hifi3000 berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu berechnen. Ist dem Verkäufer ein höherer Zinsschaden entstanden, kann er auch diesen geltend machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass der hifi3000 kein oder ein wesentlich geringerer Verzugsschaden entstanden ist. Bestehen zwischen dem Kunden und der hifi3000 mehrere selbstständige Verträge mit eigenen Lieferverpflichtungen, steht der hifi3000 ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich sämtlicher Lieferverpflichtungen zu, auch wenn sich der Kunde nur bei einem Vertrag in Zahlungsverzug befindet. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zahlungen werden, auch bei anders lautender Bestimmung des Kunden,
ausschließlich nach § 367 BGB verrechnet.
§ 4 Lieferung und Lieferzeiten
Lieferung und Montage erfolgen nur soweit dies vereinbart ist. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, werden Liefer- und Installationskosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Lohn- u. Fahrtkosten berechnen sich nach der jeweils gültigen „Servicepreisliste-Kundendienst“, die in den Verkaufsstellen ausliegt. Bei Annahmeverzug hat der Kunde hifi3000 den entstehenden Schaden und Mehraufwendungen zu ersetzen und die Leistungsgefahr geht auf ihn über. Der Beginn einer angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungsverpflichtungen des Kunden voraus. Gerät die hifi3000 mit der Lieferung in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er der hifi3000 schriftlich eine Nachricht von zwei Wochen –Beginn ab Zugang mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat, die fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn die hifi3000 den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
Hat die hifi3000 den Mangel einer Kaufsache oder der Werkleistung zu vertreten, so liefert die hifi3000 nach seiner Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden, Ersatz oder bessert nach. Bei technisch hochwertigen Produkten sind bis zu 3 Nachbesserungen zulässig. Der Kunde muss der hifi3000 offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung, andere Mängel sofort nach Kenntnisnahme schriftlich mitteilen. Mangelhafte Liefergegenstände sind in dem Zustand, in den sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden zur Besichtigung durch die hifi3000 bereit zu halten. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind Gewährleistungsansprüche gegenüber der hifi3000 ausgeschlossen. Die hifi3000 haftet auch nicht bei Einsatz der Kaufsache entgegen der Herstellerangaben oder Fehlbedienungen. Hat die hifi3000 die unangemessene Verzögerung der Ersatzlieferung bzw. Mangelbeseitigung zu vertreten oder schlägt diese fehl, so ist der Kunde berechtigt Wandlung oder Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere Schadenersatzansprüche wegen entgangenem Gewinn oder sonstiger Vermögensschäden sind sowohl gegenüber der hifi3000 als auch seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht die Schadensursache vorsätzlich oder grob fahrlässigt verursacht wurde oder der Anspruch auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Verkäufen an Unternehmer für neue Sachen 1 Jahr, bei Verkäufen an Verbrauchern 2 Jahre. Gebrauchtgeräte werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum der hifi3000. Während dieser Zeit darf der Kunde die Kaufsache weder weiterveräußern, vermieten, verleihen oder verschenken noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bei Dritten in Reparatur geben. Der Kunde verpflichtet sich die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Kaufsache ausreichend auf eigene Kosten gegen zufälligen Untergang oder Beschädigung zu versichern. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs des Gegenstandes trägt der Käufer. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist die hifi3000 berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Bei Nichtkaufleuten ist hierin der Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter verpflichtet sich der Kunde die hifi3000 unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Kunde hat der hifi3000 sämtliche zur Wiederherstellung der Eigentumsposition der von hifi3000 aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, soweit deren Entstehung auf einem schuldhaften Verhalten des Kunden beruht.
§ 7 Erfüllungsort, Teilunwirksamkeit
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der hifi3000 GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt und die Vertragspartner verpflichten sich die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 8 Für Service- und Reparaturaufträge gelten ergänzend nachfolgende Sonderregelungen:
Der Auftrag bezieht sich auf die vereinbarten Serviceleistungen oder die Behebung der angegebenen Beanstandungen. Werden bei eindeutiger Fehlerangabe während der Reparatur weitere Mängel festgestellt, so dürfen diese nur mit dem einzuholenden Einverständnis des Auftraggebers beseitigt werden. Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, kann die Reparatur ausgeführt werden, wenn dies zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit notwendig und der Aufwand dafür im Verhältnis zu den Kosten des erteilten Reparaturauftrags geringfügig ist. Der Auftraggeber ist gehalten, auf Fehler, die nicht sofort oder nicht dauernd auftreten (Aussetz- oder Zeitfehler) bei Auftragsvergabe besonders hinzuweisen. Bei Serviceleistungen im Außendienst und Montagen werden die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Die Kosten umfassen Arbeits-, Fahrt- und Rüstzeiten, deren tarifmäßige Zuschläge, eine KFZ-Pauschale, sowie den Verbrauch von Bauteilen und Materialien. Der Kunde haftet für die volle Funktionsfähigkeit bauseitiger Anschlüsse. hifi3000 trifft insoweit keine Untersuchungspflicht. Bei Werkstattreparaturen werden die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet, Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit. Der entstehende Aufwand wird dem Kunden insbesondere auch dann in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt, ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist, der Kunde die Durchführung des Auftrages unmöglich macht oder den Auftrag vor Abschluss zurückzieht. Die Sätze für Arbeits- und Fahrzeiten, sowie Pauschalabrechnungspreise werden nach der jeweils gültigen „Servicepreisliste-Kundendienst” angegeben und berechnet. Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Fertigstellungsmeldung abgeholt, ist die hifi3000 berechtigt Aufwendungen und Verzugsschäden geltend zu machen. Nach Ablauf von zwei Monaten nach Aufforderung zur Abholung ist die hifi3000 berechtigt, dem Kunden den Verkauf des Reparaturgegenstandes für den Fall des Ablaufs einer weiteren Frist von einem Monat anzudrohen. Erfolgt eine Abholung auch innerhalb dieser Frist nicht, ist die hifi3000 berechtigt, den Reparaturgegenstand zur Deckung seiner Reparatur- und Aufbewahrungskosten zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwa erzielter Mehrerlös wird dem Kunden erstattet. Die Haftung während der Verwahrzeit wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 9 Gegenüber Kaufleuten i.S.v. § 24 AGBG gelten ergänzend nachfolgende Sonderregelungen:
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Widerspricht der Kunde unseren Geschäftsbedingungen, darf er die Ware nicht in Empfang nehmen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen und der Kunde die Ware annimmt. Die hifi3000 behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Dem Kunden wird gestattet, die Kaufsache und die aus ihrer Verarbeitung und Einbau entstehenden Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Dies gilt jedoch nur, sofern er sich seinerseits an den veräußerten Sachen gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält. Der Kunde tritt der hifi3000 bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinen Abnehmern aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsendbetrags (inklusive Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab. Der Kunde wird unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zum Einzug der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Er ist verpflichtet den Erlös gesondert für die hifi3000 aufzubewahren und nach Aufforderung an die hifi3000 abzuführen. Bei Zahlungseinstellung oder Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und zum Forderungseinzug mit sofortiger Wirkung. Als Gerichtsstand wird Mannheim vereinbart.
§ 10 Fernabsatz
Sehr geehrte Kunden, bitte haben Sie Verständnis, dass auf Grund der unterschiedlichen Dienstleistungen die Preise im Online-Shop zu den Preisen im Ladengeschäft abweichen können. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Fernabsatzes können Sie online unter: www.hifi3000.de einsehen.
Direkter Kontakt
Quadrat N4 / 21-23
68161 Mannheim
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